Inkrafttreten | |
Stand des Gesetzgebungsverfahrens | Gesetz |
Letzte Änderung | 21.4.2023 |
Betroffene Normen | |
Betroffene Rechtsgebiete | Unternehmensrecht |
Quelle | BGBl I 2023/42, 722/BNR , AB 1961 , RV 1947 BlgNR 27. GP , 237/ME |
Bundesgesetz, mit dem das Wirtschaftstreuhandberufsgesetz 2017 geändert wird (BGBl I 2023/42, 722/BNR , AB 1961 , RV 1947 BlgNR 27. GP , 237/ME)
Der Berufszugang zu den Wirtschaftstreuhandberufen Steuerberater und Wirtschaftsprüfer erfordert das Ablegen einer schriftlichen und mündlichen Fachprüfung.
Aufgrund der Sonderregelungen im § 239a WTBG 2017 können die mündlichen Fachprüfungen gegenwärtig mittels Videokonferenz abgelegt werden. Diese Regelungen finden nun permanenten Eingang in das Gesetz. Darüber hinaus wird ermöglicht, dass die schriftlichen Fachprüfungen ortsunabhängig elektronisch durchgeführt werden können. Der Novelle legt dafür erforderlichen Mindeststandards fest. Weitere Details werden in der Prüfungsordnung geregelt.
Die Änderungen treten mit dem Tag nach Kundmachung im BGBl in Kraft.