Bundesgesetz mit dem das Bundesgesetz über die Prüfung von Förderungen des Bundes aufgrund der COVID-19-Pandemie (COVID-19-Förderungsprüfungsgesetz – CFPG) geändert wird; BGBl I 2022/118, ausgegeben am 27. 7. 2022
(AB 1596 BlgNR 27. GP )
Aufgrund des Unternehmens-Energiekostenzuschussgesetzes (UEZG), BGBl I 2022/117, kommt es zu Entlastungsmaßnahmen für Unternehmen mit hohem Energiebedarf.
Durch die Änderung des COVID-19-Förderungsprüfungsgesetz soll daher die Prüfung von Förderungen nach dem Unternehmens-Energiekostenzuschussgesetz (UEZG) auf der Grundlage des CFPG in der selben Art und Weise gewährleistet werden, wie die Prüfung von Förderungen zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie.