vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Haftung als Vertragsverfasser

SchadenersatzAnwalts- und NotarhaftungBelfinApril 2024

Der Rechtsanwalt als Vertragsverfasser unterliegt neben dem in § 10 RAO normierten standesrechtlichen Verbot der Doppelvertretung den sich aus § 1299 ABGB ergebenden strengen Haftungsbestimmungen, denn wer als Dritter einen Vertrag formuliert, ist beiden (allen) Vertragsparteien gegenüber zur sorgfältigen Wahrung ihrer Interessen verpflichtet.

 

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte