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Erbrechtsverfahren

ErbrechtVerlassenschaftsverfahrenDeixler-HübnerApril 2023

Zur Feststellung des Erbrechts nach den §§ 160 ff AußStrG kommt es, wenn im Verlassenschaftsverfahren widersprechende Erbantrittserklärungen abgegeben wurden und keine Einigung erzielt wurde.

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