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Parteiwechsel / Berichtigung der Parteienbezeichnung

ZivilverfahrensrechtStreitiges VerfahrenDeixler-Hübner/MeisingerMai 2023

Tritt an die Stelle der ursprünglichen Partei eine andere, so handelt es sich um einen Parteiwechsel; wird hingegen die Partei nicht ausgetauscht, sondern bloß eine Ungenauigkeit bzw ein Irrtum bei der Parteibezeichnung behoben, so handelt es sich um eine Parteiberichtigung.

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