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Überwälzung von Erhaltungspflichten

Miet- und WohnrechtMieteGottardisMärz 2024

Ob Erhaltungspflichten generell eingeschränkt, abbedungen oder „überwälzt“ werden können, hängt primär vom Anwendungsbereich des MRG ab. Im Nicht- und Teilanwendungsbereich regelt § 1096 ABGB die Erhaltungspflicht, hingegen im Vollanwendungsbereich normiert §§ 3, 8 MRG diese. 

Einleitung

Meist wird die Erhaltungspflicht in AGB’s bzw in Formularmietverträgen geregelt.

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