vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Urkundenvorlageauftrag

ZivilverfahrensrechtStreitiges VerfahrenDeixler-Hübner/MeisingerMai 2023

Urkundenvorlage betrifft grundsätzlich die Frage, wer in einem Zivilverfahren eine Urkunde vorzulegen hat. Ein Urkundenvorlageauftrag kann ergehen, wenn eine Partei dies unter den Voraussetzungen des § 82 ZPO verlangt.

Einleitung

Der Urkundenbeweis bezieht sich auf Schriftstücke. Damit diese im Beweisverfahren als Urkundenbeweis aufgenommen werden können, braucht der Richter Kenntnis von deren Inhalt.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte