vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Eigentümergemeinschaft

Miet- und WohnrechtWohnungseigentumRichterJänner 2023

Die Eigentümergemeinschaft bildet sich aus den jeweiligen Mit- und Wohnungseigentümern einer Liegenschaft und ist eine juristische Person, deren (Teil-)Rechtsfähigkeit auf Maßnahmen im Zusammenhang mit der Verwaltung der Liegenschaft beschränkt ist. Innerhalb ihres Geschäftskreises kann sie wirksam Verbindungen eingehen, Rechte erwerben und besitzt aktiv und passiv Klagslegitimation. Sie erfüllt sohin die Wahrnehmung jener Interessen, welche einer koordinierten und gemeinschaftlichen Vorgehensweise bedürfen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte