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Contracting

Miet- und WohnrechtWohnungseigentumRichterJänner 2023

Energie-Contracting bezeichnet ein Vertragsmodell, welches die Auslagerung der im Zusammenhang mit dem Energiemanagement bzw der Energieeinsparung stehenden Maßnahmen an einen Dritten vorsieht. Beim Anlagen-Contracting übernimmt der Contractor Planung, Bau, Betrieb, den wirtschaftlichen Betrieb und die Finanzierung einer geplanten Heizwärmeversorgungsanlage. Die errichtete Heizungsanlage wird sodann den Wärmebeziehern mittels (langfristiger) Verträge gegen Entgelt zur Verfügung gestellt.

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