vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Eigentümervertreter

Miet- und WohnrechtWohnungseigentumRichterFebruar 2023

Der Eigentümervertreter ist eine natürliche Person aus dem Kreis der Wohnungseigentümer, der die Funktion eines „Kollisionskurators“ überhat und beschränkt teilrechtsfähig ist. Er wird mittels Mehrheitsbeschlusses der Eigentümergemeinschaft bestellt und abberufen. Er vertritt diese im Falle einer Interessenkollision zwischen ihr und dem von ihr bestellten Verwalter in Angelegenheiten der Liegenschaftsverwaltung.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte