Der Energieausweis stellt die energietechnische Qualität eines Gebäudes dar und kann auch als Typenschein eines Gebäudes bezeichnet werden. Die darin enthaltenen Energiekennzahlen geben Auskunft über den Energiebedarf und sohin den zu erwartenden Verbrauch für Beheizung und Warmwasserbereitstellung sowie die Effizienz des Haustechniksystems, wobei das persönliche Nutzerverhalten Abweichungen bedingen kann. Die zivilrechtlichen Bestimmungen finden sich im EAVG 2012, während die konkreten bautechnischen Normen in den jeweiligen Landesgesetzen verankert sind.