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Zwangsweise Pfandrechtsbegründung

ExekutionsrechtExekutionsartenMiniFebruar 2024

Wenn die verpflichtete Partei unbewegliches Vermögen (eine Liegenschaft, ein Grundstück, eine Eigentumswohnung etc oder einen Anteil daran) besitzt, stellt die EO dem betreibenden Gläubiger drei Exekutionsmittel zur Verfügung – neben der Zwangsverwaltung und der Zwangversteigerung auch die zwangsweise Pfandrechtsbegründung.

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