vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Impugnationsklage

ExekutionsrechtExekutionsklagenMiniFebruar 2024

Bei der Entscheidung über den Exekutionsantrag wird vom Gericht nicht überprüft, ob nicht der Gläubiger möglicherweise auf die Einleitung der Exekution einstweilen verzichtet hat oder ob der zu einer Unterlassung Verpflichtete dem Exekutionstitel auch tatsächlich zuwidergehandelt hat. Um diese Tatsachen aufzugreifen, steht dem Verpflichteten die Impugnationsklage nach § 36 EO zur Verfügung.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte