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Befristungsabschlag

Miet- und WohnrechtMieteGottardisFebruar 2024

Der Befristungsabschlag ist eine 25%ige Reduzierung der gesetzlichen Zinsgrenzen für befristete Mietverhältnisse, die einer Zinsbegrenzung nach dem MRG unterliegen.

Grundlegendes

Die gesetzliche Befristungsabschlagsbestimmung kommt auf folgende Mietverhältnisse zur Anwendung:

Nur auf Mietverhältnisse im Vollanwendungsbereich des MRG (Wohnungen des Typ III), dh nur auf solche Mietverhältnisse, die dem § 16 Abs 1–6 MRG unterliegen:
-der angemessene Mietzins (§ 16 Abs 1 MRG),
-der Richtwertmietzins (§ 16 Abs 2–4 MRG) oder
-der Kategorie-D-Mietzins (§ 16 Abs 5 MRG).
 

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