vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Schlichtungsstelle - Miete

Miet- und WohnrechtMieteGottardisMärz 2024

Die Schlichtungsstelle ist eine behördliche Einrichtung, die fakultativ in Gemeinden bzw in Städten eingerichtet ist und außergerichtliche Streitfälle behandelt.

Einleitung

Die Bestimmungen der §§ 39, 40 MRG sind nur auf Haupt- und Untermietverhältnisse im Vollanwendungsbereich des MRG11Also nicht auf die in § 1 Abs 2, 4 und 5 MRG genannten Objekte bzw Rechtsverhältnisse anwendbar. anzuwenden.22Klicka in Hausmann/Vonkilch (Hrsg), Kommentar Österreichisches Wohnrecht – MRG3 (2013) § 40 MRG Rz 2.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte