vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Umstandsklausel

FamilienrechtUnterhaltKolmaschMärz 2024

Da Unterhaltsansprüche generell unter der Umstandsklausel stehen, können gerichtlich oder vertraglich festgesetzte Unterhaltsleistungen jederzeit (auch rückwirkend) an wesentliche Umstandsänderungen angepasst werden. Die Umstandsklausel kann grundsätzlich vertraglich ausgeschlossen werden. Die Berufung auf die Ausschlussvereinbarung ist jedoch wegen Sittenwidrigkeit ausgeschlossen, wenn die Nichtberücksichtigung einer Umstandsänderung den Unterhaltspflichtigen oder den Unterhaltsberechtigten in seiner Existenz gefährden würde.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte