Unter Sonderbedarf versteht man einen Mehrbedarf, den ein Unterhaltsberechtigter aufgrund besonderer berücksichtigungswürdiger Umstände (wie zB Krankheit oder Behinderung) hat. Unter bestimmten Voraussetzungen muss der Unterhaltspflichtige den Sonderbedarf zusätzlich zu seinen regulären Unterhaltsleistungen decken. Insb setzt die Deckungspflicht einen Deckungsmangel voraus, der besteht, wenn der Unterhaltsberechtigte die Kosten weder aus dem regulären Unterhalt noch aus einem Eigeneinkommen oder aus Sozialleistungen selbst tragen kann.