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Durchsetzung von Erhaltungs- und Verbesserungsarbeiten

Miet- und WohnrechtMieteGottardisFebruar 2024

Tritt der Fall ein, dass der Vermieter durchzuführende Erhaltungs- oder Verbesserungsarbeiten unterlässt, so hat ihm das Gericht oder die Gemeinde die Vornahme der Arbeiten gem § 6 MRG binnen angemessener, ein Jahr nicht übersteigender Frist aufzutragen.

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