vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Wohnungseigentum im Todesfall

Miet- und WohnrechtWohnungseigentumIlleditsDezember 2023

Da nach § 2 Abs 10 WEG 2002 für ein Wohnungseigentumsobjekt eine Eigentümerpartnerschaft nur in der Form zulässig ist, dass zwei natürliche (voll- oder minderjährige) Personen (ohne dass ein Angehörigenverhältnis wie zB Ehe, eingetragene Partnerschaft oder Blutsverwandtschaft zwischen ihnen notwendig ist) zu je 50 % gemeinsam Wohnungseigentümer sind, musste eine gesetzliche Regelung getroffen werden, was im Todesfall eines Eigentümerpartners zu geschehen hat (§ 14 WEG) und wie vorzugehen ist, wenn nach dem Tod eines Wohnungseigentümers mehr als zwei natürliche Personen erben (§ 12 Abs 2 WEG).

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte