vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Unterlassungsexekution

ExekutionsrechtExekutionsartenMiniAugust 2023

Während sich der 2. Abschnitt des 1. Teils der EO in den §§ 88–345 der Exekution wegen Geldforderungen widmet, regelt der 3. Abschnitt (in den §§ 346–369) die Exekution zur Erwirkung von Handlungen, Duldungen oder Unterlassungen. In diesem 3. Abschnitt finden sich die unterschiedlichsten Verpflichtungen, die in der Praxis am häufigsten vorkommenden sind (neben Räumungs-, Herausgabe- und Handlungspflichten) Unterlassungsverpflichtungen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte