Wenn bei einer Zwangsversteigerung einer Liegenschaft im eigentlichen Zwangsversteigerungstermin drei Viertel des Schätzwerts nicht erreicht werden, ist ein Überbot möglich.
Wenn bei einer Zwangsversteigerung einer Liegenschaft im eigentlichen Zwangsversteigerungstermin drei Viertel des Schätzwerts nicht erreicht werden, ist ein Überbot möglich.