In der Praxis kommt es immer wieder vor, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer irrtümlich ein höheres Entgelt auszahlt, als dem Arbeitnehmer aufgrund von gesetzlichen, kollektivvertraglichen oder einzelvertraglichen Bestimmungen zusteht und der Arbeitnehmer aufgrund der überhöhten Zahlung unrechtmäßig bereichert ist. Der Arbeitgeber kann das zu viel Geleistete aber nicht in jedem Fall zurückfordern. Ein Rückforderungsanspruch besteht insb dann nicht, wenn die Voraussetzungen für gutgläubigen Verbrauch gegeben sind.