Zentrale Rechtsfolge der Gruppenbesteuerung ist die Zurechnung der Ergebnisse der einzelnen Gruppenmitglieder zum Gruppenträger. Die Ermittlung des zuzurechnenden Ergebnisses ist damit von zentraler Bedeutung. Immerhin beeinflusst sie die Höhe des Gruppeneinkommens und somit auch die Steuerbelastung.