Gläubigerschutzverbände erheben und sammeln wirtschaftlich relevante Daten über Kreditnehmer und bieten Gläubigern ua Wirtschaftsauskünfte, Insolvenzvertretung und Hilfestellung im Mahn- und Inkassowesen. Im Insolvenzverfahren kommt den bevorrechteten Gläubigerschutzverbänden (§ 266 IO) eine besondere Rolle zu. Insb bei Sanierungsverfahren ist die Tätigkeit dieser Verbände mitentscheidend für eine rasche und ergebnisorientierte Abwicklung des Verfahrens.