Die Gläubigerversammlung ist ein notwendiges Organ des Insolvenzverfahrens, das den Insolvenzgläubigern eine Mitwirkung am Insolvenzverfahren ermöglicht. Die Gläubigerversammlung setzt sich aus allen am Verfahren beteiligten Insolvenzgläubigern zusammen.
Zusammensetzung und Teilnahme
In jedem Insolvenzverfahren ist eine Gläubigerversammlung einzuberufen, die sich aus allen am Verfahren beteiligten Insolvenzgläubigern zusammensetzt.