Der Gläubigerausschuss ist ein fakultatives Organ und das zentrale Element der Gläubigermitwirkung im Rahmen eines Insolvenzverfahrens. Dem Gläubigerausschuss kommen diverse Mitwirkungs-, Genehmigungs- und Anhörungsrechte zu.
Der Gläubigerausschuss ist ein fakultatives Organ und das zentrale Element der Gläubigermitwirkung im Rahmen eines Insolvenzverfahrens. Dem Gläubigerausschuss kommen diverse Mitwirkungs-, Genehmigungs- und Anhörungsrechte zu.