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Gläubigerausschuss

InsolvenzrechtRastegar/JennyFebruar 2026

Der Gläubigerausschuss ist ein fakultatives Organ und das zentrale Element der Gläubigermitwirkung im Rahmen eines Insolvenzverfahrens. Dem Gläubigerausschuss kommen diverse Mitwirkungs-, Genehmigungs- und Anhörungsrechte zu.

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