Insb in der Insolvenz einer GmbH hat die Haftung von (ehemaligen) Geschäftsführern große Bedeutung. Dazu zählt neben der zivil- auch die abgaben-, sozialversicherungs- und strafrechtliche Verantwortlichkeit von Geschäftsführern. Die Vorschriften, die für den GmbH-Geschäftsführer gelten, sind sinngemäß auch auf den Geschäftsführer der FlexCo anzuwenden (§ 1 Abs 2 FlexKapGG).