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Gewinnzusage

SchuldrechtVerbraucherrechtDenkSeptember 2024

Der Gesetzgeber hat mit den §§ 5b und 5c KSchG auf aus wettbewerbs- und verbraucherschutzpolitischer Sicht problematische Vertriebs- und Marketingpraktiken reagiert, nämlich auf Gewinnspiele, bei denen Verbraucher Telefonanrufe von Unternehmern in Zusammenhang mit Gewinnzusagen oder persönlich adressierte Zusendungen mit unterschiedlichen „Gewinnversprechungen“ erhielten.

Einleitung

§ 5b KSchG regelt, dass

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