Das EStG unterscheidet bei den Einkunftsarten zwischen Gewinneinkünften und Überschusseinkünften (Dualismus der Einkünfteermittlung). Diese sind im Grunde ebenso wie die betrieblichen und außerbetrieblichen Einkunftsarten aufgeteilt. Hier erfahren Sie, welche Gewinnermittlungsarten für Gewinneinkünfte und welche Überschussermittlungsarten für Überschusseinkünfte vorgesehen sind.