Besteht für einen Arbeitnehmer die Möglichkeit einen Firmenwagen auch privat zu verwenden, so ist hierfür – im Rahmen der Lohnverrechnung – ein Sachbezug anzusetzen.
Besteht für einen Arbeitnehmer die Möglichkeit einen Firmenwagen auch privat zu verwenden, so ist hierfür – im Rahmen der Lohnverrechnung – ein Sachbezug anzusetzen.