Wird dem Dienstnehmer eine Dienstwohnung zur Verfügung gestellt, so ist in der Lohnverrechnung ein Sachbezug hierfür anzusetzen.
1. Pauschale Sachbezugswerte
vgl Rz 149 ff LStR
Stellt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer Wohnraum kostenlos oder verbilligt zur Verfügung, ist als monatlicher Quadratmeterwert der jeweils am 31. Oktober des Vorjahres geltende Richtwert gemäß § 5 des Richtwertgesetzes bezogen auf das Wohnflächenausmaß anzusetzen.