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Gewerbsmäßigkeit - Strafrecht

StrafrechtStrafbemessungEhrbarMärz 2026

Von Gewerbsmäßigkeit spricht man dann, wenn jemand eine Tat in der Absicht ausführt, sich durch ihre wiederkehrende Begehung  über einen längeren Zeitraum hindurch ein nicht nur geringfügiges, fortlaufendes Einkommen zu verschaffen. 

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