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Anrechnung der Vorhaft

StrafrechtStrafbemessungKroschlSeptember 2024

Der Begriff Vorhaft bezeichnet den Zeitraum von der Festnahme eines Tatverdächtigen und seiner Anhaltung in Verwahrungs- und/oder Untersuchungshaft bis zur rechtskräftigen Verurteilung. Die Anrechnung der Vorhaft auf verhängte Freiheitsstrafen und Geldstrafen ist ein – vom Strafausspruch getrennter, mit diesem aber im Fall dessen Aufhebung unweigerlich verbundener – Ausspruch sui generis.

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