Sachlich zuständige Behörde für den Vollzug der Gewerbeordnung ist grundsätzlich in erster Instanz die Bezirksverwaltungsbehörde. Je nach örtlicher Zuständigkeit ist dies zB die Bezirkshauptmannschaft oder der Magistrat. In Wien ist die Magistratsabteilung 63 für das Gewerbeverfahren zuständig.