Ein Gewerbe darf in Österreich nur ausgeübt werden, wenn eine Gewerbeberechtigung vorliegt. Die beabsichtigte Ausübung eines Gewerbes muss bei der Gewerbebehörde, die für den Gewerbestandort örtlich zuständig ist, angemeldet werden.
Ein Gewerbe darf in Österreich nur ausgeübt werden, wenn eine Gewerbeberechtigung vorliegt. Die beabsichtigte Ausübung eines Gewerbes muss bei der Gewerbebehörde, die für den Gewerbestandort örtlich zuständig ist, angemeldet werden.