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Gewählte Erwachsenenvertretung

FamilienrechtSachwalterschaft und ErwachsenenschutzRosenmayrJuni 2024

Beim gewählten Erwachsenenvertreter handelt es sich um ein grundlegend neues Rechtsinstitut. Damit soll einer volljährigen, nicht mehr voll handlungsfähigen Person unter gewissen schützenden Bedingungen die Möglichkeit gegeben werden, im Bedarfsfall selbst einen Vertreter zu bestimmen.

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