Ein Gestaltungsrecht ist ein relatives subjektives Recht, durch das einseitig ein neues Recht begründet oder ein bestehendes Rechtsverhältnis umgeändert oder aufgehoben werden kann. Die Ausübung des Gestaltungsrechts erfolgt durch eine empfangsbedürftige Willenserklärung und wird mit Zugang an den Empfänger wirksam und erlischt mit seiner Ausübung.
Einleitung
Ein Gestaltungsrecht ist ein relatives subjektives Recht, durch das einseitig