Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA) ist die eigenmächtige Besorgung fremder Angelegenheiten mit der Absicht, fremde Interessen zu wahren. Durch die GoA entsteht zwischen Geschäftsführer und Geschäftsherrn ein gesetzliches Schuldverhältnis. Die Geschäftsbesorgung kann sowohl in einem faktischen (Löschen eines Brandes) als auch in einem rechtsgeschäftlichen Handeln (Zahlung einer Rechnung) bestehen.