Verschmelzungen von Genossenschaften werden im Genossenschaftsverschmelzungsgesetz, Spaltungen von Genossenschaften im Genossenschaftsspaltungsgesetz geregelt. Seit dem GenRÄG 2024 besteht zudem die Möglichkeit, einen Verein in eine Genossenschaft umzuwandeln. Teilweise bestehen auch Möglichkeiten grenzüberschreitender Umgründungen.