Die Genossenschaft ist eine rechtsfähige Personenvereinigung von nicht geschlossener Mitgliederzahl, die der Förderung des Erwerbs oder der Wirtschaft ihrer Mitglieder dient (§ 1 Abs 1 GenG). Ihren Förderungsauftrag gem § 1 Abs 1 GenG erfüllt sie in erster Linie durch den Abschluss fördernder „Zweckgeschäfte“ mit den Mitgliedern. Die Genossenschaft beruht auf dem Gedanken der Selbsthilfe: Die Gründung einer gemeinsamen Vereinigung stärkt die Wettbewerbsfähigkeit der einzelnen Mitglieder und schafft einen ihnen wohlgesonnenen Partner am Markt.