Die umsatzsteuerliche Behandlung von Gebäuden stellt ein Sonderthema des UStG dar. Werden diese nicht ausschließlich im Rahmen des Unternehmens verwendet, so muss einerseits das Ausmaß der unternehmerischen Nutzung ermittelt und andererseits das Recht auf Vorsteuerabzug beurteilt werden. Ändert sich hingegen die Nutzung oder kommt es zu einer Veräußerung, so muss unter Umständen eine Vorsteuerberichtigung vorgenommen werden.