Das BMSVG gilt für alle Arbeitsverhältnisse, die nach dem 31. 12. 2002 abgeschlossen wurden und auf privatrechtlichem Vertrag beruhen. Für „ältere" Dienstverhältnisse gibt es Übertrittsmöglichkeiten, daher ist auch für diese die Anwendung des BMSVG nicht ausgeschlossen. Besonderheiten sind insb bei Arbeitsverhältnissen mit Auslandsbezug zu beachten.