Die Gattungsschuld ist das Gegenteil der Stück- oder Speziesschuld. Bei dieser im Massengeschäft üblichen Schuldform wird der Leistungsgegenstand nicht individuell, sondern nach generellen Merkmalen bestimmt. Die Auswahl des konkret zu leistenden Stücks obliegt dem Schuldner. Besonderheiten zur Stückschuld bestehen bei der Gefahrtragung und der Gewährleistung.