Eine Fremdwährungsschuld verpflichtet zur Zahlung einer Geldsumme in einer anderen Währung als Euro. Die Fremdwährungsschuld kann und muss als solche eingeklagt werden. Unter bestimmten Voraussetzungen hat der Schuldner das Recht, statt in der Fremdwährung den umgerechneten Eurobetrag zu bezahlen.