Beim Frachtgeschäft, das zum Transportrecht zählt, verpflichtet sich der Frachtführer gegenüber dem Absender, den Transport von Gütern tatsächlich auszuführen. Die Bestimmungen des UGB werden jedoch weitgehend von zwingenden Sondervorschriften für die einzelnen Verkehrsträger (Straße, Schiene, Binnengewässer, Luft und Hohe See) verdrängt. Im grenzüberschreitenden Transport sind internationale Übereinkommen wie die CMR, die CIM (Anhang zur COTIF) oder das Montrealer Übereinkommen (MÜ) anwendbar.