Das Fortpflanzungsmedizinrechts-Änderungsgesetz 2015 (FMedRÄG 2015) brachte weitreichende Neuerungen mit sich. Die medizinisch unterstützte Fortpflanzung steht seither auch gleichgeschlechtlichen Frauenpaaren offen und erlaubt unter bestimmten Voraussetzungen die Eizellspende sowie die Präimplantationsdiagnostik. Verboten sind die Leihmutterschaft, die Embryonenspende sowie die medizinisch unterstützte Fortpflanzung bei alleinstehenden Frauen.