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Elternschaft kraft Ehe oder eingetragener Partnerschaft mit der Mutter

FamilienrechtKindschaftsrechtFerrari/KöllichSeptember 2024

Die Ehe bzw eingetragene Partnerschaft mit der Mutter des Kindes stellt gem § 144 Abs 1 Z 1 ABGB eine der drei Möglichkeiten zur Begründung der Vaterschaft bzw gem § 144 Abs 2 Z 1 ABGB der Elternschaft dar. Dies gilt ex lege und kann infolgedessen auch beseitigt werden – bspw gem § 151 ABGB durch die Feststellung der Nichtabstammung vom Ehemann der Mutter.

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