Neben der Fahrnisexekution ist die Forderungsexekution das in der Praxis am häufigsten von Gläubigern gewählte Exekutionsmittel – meist in Form der Gehaltsexekution (s dazu beim eigenen Thema), aber nicht immer, denn der Grundgedanke der Forderungsexekution – dass dem Verpflichteten gegen einen Dritten (der „Drittschuldner“ genannt wird) eine Geldforderung zusteht und diese zum Gegenstand der Exekution gemacht wird - ist auch bei anderen Forderungen anwendbar.