Die Fahrnisexekution ist der „Klassiker“ unter den Exekutionsmitteln. Während die (ebenfalls häufig zur Anwendung gelangende) Gehaltsexekution nur bei verpflichteten Parteien, die einen fortlaufenden Bezug erhalten, zielführend ist, nicht aber auch bei zB Hausmännern bzw -frauen, Selbstständigen und juristischen Personen, besteht auch bei diesen Personenkreisen die Möglichkeit, dass sie pfändbares Vermögen besitzen, auf das der Gläubiger im Wege der Fahrnisexekution greifen kann.