Die Gehaltsexekution (bzw eine Exekution auf andere wiederkehrende Forderungen wie zB Arbeitslosengeld, Pensionsbezüge etc) ist dadurch gekennzeichnet, dass dem Verpflichteten ein so genanntes „Existenzminimum“ zu belassen ist.
Die Gehaltsexekution (bzw eine Exekution auf andere wiederkehrende Forderungen wie zB Arbeitslosengeld, Pensionsbezüge etc) ist dadurch gekennzeichnet, dass dem Verpflichteten ein so genanntes „Existenzminimum“ zu belassen ist.